§ 1
Änderungen der Öffnungszeiten sowie des Leistungsumfangs bleiben SPARK´S FITNESS RESORT GmbH vorbehalten.
§ 2
Der Beitrag ist jeweils immer zum 1.oder zum 15. eines Monats fällig. Die Zeit vom Tag der Anmeldung bis zum nächsten Zahlungsmontag wird anteilig berechnet. Kommt das Mitglied mit 3 Monatsbeiträgen in Verzug, so sind sämtliche Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
§ 3
Trainingsabwesenheit entbindet das Mitglied nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
§ 4
Kurze Erkrankungen oder Urlaub entbinden nicht von den Verpflichtungen des Vertrages. Nach unverzüglicher Vorlage eines ärztlichen Attests über eine vorübergehende Sportunfähigkeit , eines Schwangerschaftsnachweises oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt gewährt SPARK´S FITNESS RESORT GmbH eine kostenfreie Ruhezeit von 1 bis 6 Monaten oder 4 bis 26 Wochen.Die Anzahl der Ruhemonate/Wochen wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Während der Ruhezeit (Pause) besteht keine Trainings- und keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit. Ruhezeiten von Verträgen sind nur bei ungekündigten Mitgliedschaften möglich. Ein Rücktritt von der Pause ist in schriftlicher Form, jederzeit möglich.
§ 5
Das Mitglied kann den Vertrag innerhalb von 28 Tagen nach dem Abschlussdatum und ohne Angabe von Gründen jederzeit auflösen, der Vertrag endet nach dem ersten Monat. Es wird lediglich der erste Monatsbeitrag fällig, die Startgebühr wird per Rücküberweisung zurückerstattet. Dieses Recht besteht für alle Mitgliedsarten mit Ausnahme von Vorrauszahlermitgliedschaften, Vertragsänderungen und Vertragsübernahmen.
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Für alle Verträge zwischen Mitgliedern und SPARK´S FITNESS RESORT GmbH gilt die Hausordnung als Bestandteil des Vertragsverhältnisses, insbesondere was die Haftung für den Verlust von Gegegnständen bzw. Unfälle betrifft, wofür SPARK´S FITNESS RESORT GmbH eine Haftung nur im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung übernimmt.
§ 7
Die Verlegung der SPARK´S FITNESS RESORT GmbH Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.§ 8
Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
§ 9
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie Erfüllungsort der vertraglichen Pflichten ist Saarlouis. Es gilt deutsches Recht.
§ 10
Bei einer evtl. Mehrwertsteuererhöhung kann der Mitgliedsbeitrag angepasst werden.
§ 11
Handelt das Mitglied wiederholt und nachhaltig in grober Weise der Hausordnung von SPARK´S FITNESS und der allgemeinen Regeln des Anstandes zuwider, oder lässt das Mitglied dahingehende Ermahnungen der verantwortlichen Mitarbeiter unbeachtet, so ist SPARK´S FITNESS RESORT GmbH berechtigt, dem Mitglied nach vorherigem ausdrücklichem Hinweis Hausverbot zu erteilen und das Mitgliedschaftsverhältnis zu kündigen. In diesem Fall bleibt das Mitglied verpflichtet, die Beiträge bis zum Ablauf der Kündigung weiter zu entrichten.
§ 12
Für den Fall der Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen gelten die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt fort. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen in Kraft.
Saarlouis, Juni 2013 Die Geschäftsleitung