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SPARK'S Sauna Regeln

SPARK'S Sauna Regeln

Liebe SPARK'S Mitglieder,

damit sich jeder in unserem neuen Wellnessbereich wohlfühlt und auch alles so erhalten bleibt, bitten wir Euch, folgende Regeln zu beachten:

  • Wir bitten, im gesamten Wellnessbereich immer einen Bademantel oder ein großes Handtuch zu tragen.
  • Bitte trocknet Euch vor Verlassen des Kaltbrause-Bereiches vollständig ab. Das Einseifen und/oder Shampoonieren ist in diesem Bereich nicht gestattet, ebenso ist Körperhygiene wie Rasieren, Maniküre, Pediküre oder Haare färben im gesamten SPARK'S nicht erlaubt.
  • In den Kabinen der Saunen dürfen aus hygienischen Gründen keine Badeschuhe getragen werden.
  • Nach dem Training und vor dem Saunieren duscht man sich ab.
  • Der Ruheraum ist ein Ort der Ruhe, daher bitten wir Euch, die Tür immer geschlossen zu halten. Auch hier nur abgetrocknet auf die liegen legen.
    Der Sitzbereich mit den Wärmebänken ist zur Kommunikation gedacht.
  • Selbstverständlich sind in beiden Saunen immer zwei große und trockene Saunatücher zu benutzen, damit das Holz frei vom Schweiß bleibt.
  • Eigene Aufgüsse sind in der Sauna nicht gestattet, dein SPARK'S-Team versorgt dich regelmäßig mit verschiedenen Aufgüssen.
  • Im Saunabereich können keine Taschen deponiert werden, wir bitten die dafür vorgesehenen Kabinenschränke zu benutzen.

Euer SPARK'S-Team

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SPARK'S Hausordnung

SPARK'S Hausordnung

  1. Transponder
    Der Eintritt in den Club ist nur mit dem Transponder möglich. Wir bitten daher alle Mitglieder den Transponder immer beim Checkin dabei zu haben. Vielen Dank!
    Auf dem Transponder sind die gebuchten Leistungen (Sauna, Getränke, etc.) gespeichert und können nur nach erfolgtem Checkin genutzt werden. Die Umkleideschränke können ebenfalls nur nach erfolgtem Check in bedient werden.

  2. Hygiene
    Bitte legen Sie aus hygienischen Gründen im Trainingsraum als auch im Kursraum ein Handtuch auf die Sitzflächen der Geräte oder Matten. Handtücher können gegen eine Leihgebühr am Empfang ausgeliehen werden. Schweißrückstände an Cardio- und Kraftgeräten sind mit den bereitgestellten Hygienetüchern zu entfernen. Im gesamten SPARK'S sind nur saubere Turnschuhe erlaubt. Auf den Trainingsflächen sowie in den Kursräumen ist aus Verletzungsgründen festes Schuhwerk obligatorisch.

  3. Getränkeanlage
    Die Nutzung der Getränkeanlage ist nur mit dem Transponder möglich. Mitglieder mit einer gebuchten Getränkeflatrate erhalten dort ihre Getränke. Ohne Getränkeflatrate wird das ausgewählte Getränk automatisch dem Kundenkonto belastet und beim Check Out zur Zahlung fällig.

  4. Getränke
    Das Mitbringen von Getränken ist erlaubt. Ausgenommen sind wegen der Verletzungsgefahr Glasflaschen.
  5. Verhalten im Trainingsraum
    Grundsätzlich sind alle Arten von Trainingsprinzipien in unserer Fitnessanlage erlaubt. Unser Fachpersonal steht jederzeit für Beratungen und Hilfestellungen bereit. Wir bitten um ihr Verständnis, dass das Reservieren mit Handtüchern oder anderen Gegenständen nicht erlaubt ist. Wir bitten Sie, das Gerät bei längeren Erholungspausen freizumachen.

  6. Sonnenbank und Beauty Angel
    Die Nutzung erfolgt ebenfalls mit dem Transponder. Mitglieder mit einer Sonnenbank oder Beauty Angel Fiat können so diese Leistungen abbuchen. Ansonsten werden diese Geräte ebenfalls mit dem Transponder bedient. Die genutzten Leistungen werden dann beim Check Out zur Zahlung fällig.

  7. Duschen und Umkleiden
    Betreten Sie den Nassbereich (Duschbereich) im eigenen Interesse nur mit Badeschuhen. Trocknen Sie sich vor dem Verlassen der Duschbereiche bitte vollständig ab. Das Rasieren und Färben von Haaren ist im gesamten Nass Bereich ( Duschen und Umkleiden ) nicht erlaubt.

  8. Wellness- und Saunabereich
    Auch hier ist der Eintritt nur mit dem Transponder möglich. Die Nutzung ist mit einem Sauna Abo möglich. Ansonsten kostet der Eintritt pro PersonfTag 4,00 €. Bitte benutzen Sie in diesen Bereichen unbedingt Badeschuhe sowie in der Sauna ein großes Sauna-Badetuch.

  9. Schließung der Anlage
    Bitte sorgen Sie dafür, dass sie rechtzeitig mit Duschen und Umkleiden beginnen, so dass wir pünktlich schließen können.

  10. Haftung
    Grundsätzlich gilt: Betreten der Anlage auf eigene Gefahr. Für mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe übernehmen wir keine Haftung. Bitte schli!,!ßen Sie ihre Wertsachen nur in den dafür vorgesehenen Wertschränken in den Umkleiden ein. Sollten Sie irgendwelche Defekte oder Funktionsstörungen bemerken, so teilen Sie uns das bitte mit, damit wir den Mangel unverzüglich beheben können.

Wir wünschen uns, dass Sie sich wohlfühlen. Viel Spaß und Erfolg beim Training.

Ihr Spark's Team

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Allgemeine Geschäftsbedingungen/Nutzungsbedingungen

§ 1

Änderungen der Öffnungszeiten sowie des Leistungsumfangs bleiben SPARK´S FITNESS RESORT GmbH vorbehalten.

§ 2

Der Beitrag ist jeweils immer zum 1.oder zum 15. eines Monats fällig. Die Zeit vom Tag der Anmeldung bis zum nächsten Zahlungsmontag wird anteilig berechnet. Kommt das Mitglied mit 3 Monatsbeiträgen in Verzug, so sind sämtliche Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.

§ 3

Trainingsabwesenheit entbindet das Mitglied nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.

§ 4

Kurze Erkrankungen oder Urlaub entbinden nicht von den Verpflichtungen des Vertrages. Nach unverzüglicher Vorlage eines ärztlichen Attests über eine vorübergehende Sportunfähigkeit , eines Schwangerschaftsnachweises oder einer schriftlichen Bestätigung des Arbeitgebers über einen beruflich bedingten Auslandsaufenthalt gewährt SPARK´S FITNESS RESORT GmbH eine kostenfreie Ruhezeit von 1 bis 6 Monaten oder 4 bis 26 Wochen.Die Anzahl der Ruhemonate/Wochen wird an die Vertragslaufzeit angehängt. Während der Ruhezeit (Pause) besteht keine Trainings- und keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit. Ruhezeiten von Verträgen sind nur bei ungekündigten Mitgliedschaften möglich. Ein Rücktritt von der Pause ist in schriftlicher Form, jederzeit möglich.

§ 5

Das Mitglied kann den Vertrag innerhalb von 28 Tagen nach dem Abschlussdatum und ohne Angabe von Gründen jederzeit auflösen, der Vertrag endet nach dem ersten Monat. Es wird lediglich der erste Monatsbeitrag fällig, die Startgebühr wird per Rücküberweisung zurückerstattet. Dieses Recht besteht für alle Mitgliedsarten mit Ausnahme von Vorrauszahlermitgliedschaften, Vertragsänderungen und Vertragsübernahmen.

$ 6

Für alle Verträge zwischen Mitgliedern und SPARK´S FITNESS RESORT GmbH gilt die Hausordnung als Bestandteil des Vertragsverhältnisses, insbesondere was die Haftung für den Verlust von Gegegnständen bzw. Unfälle betrifft, wofür SPARK´S FITNESS RESORT GmbH eine Haftung nur im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung übernimmt.

§ 7

Die Verlegung der SPARK´S FITNESS RESORT GmbH Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes berechtigt nicht zur vorzeitigen Kündigung.§ 8

Nebenabreden bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

§ 9

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag sowie Erfüllungsort der vertraglichen Pflichten ist Saarlouis. Es gilt deutsches Recht.

§ 10

Bei einer evtl. Mehrwertsteuererhöhung kann der Mitgliedsbeitrag angepasst werden.

§ 11

Handelt das Mitglied wiederholt und nachhaltig in grober Weise der Hausordnung von SPARK´S FITNESS und der allgemeinen Regeln des Anstandes zuwider, oder lässt das Mitglied dahingehende Ermahnungen der verantwortlichen Mitarbeiter unbeachtet, so ist SPARK´S FITNESS RESORT GmbH berechtigt, dem Mitglied nach vorherigem ausdrücklichem Hinweis Hausverbot zu erteilen und das Mitgliedschaftsverhältnis zu kündigen. In diesem Fall bleibt das Mitglied verpflichtet, die Beiträge bis zum Ablauf der Kündigung weiter zu entrichten.

§ 12

Für den Fall der Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen gelten die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt fort. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen in Kraft.

Saarlouis, Juni 2013 Die Geschäftsleitung